Kosten

Vergütung unserer Tätigkeit

Die Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwälten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richten sich entweder nach dem Gegenstandswert oder es handelt sich um Rahmengebühren. Es gibt aber auch die Möglichkeit individueller Vereinbarungen (z. B. Pauschalhonorar, Stundenhonorar), die jedoch die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG nicht unterschreiten dürfen. Ob die gesetzliche Vergütung zur Betreuung Ihres Mandates ausreicht oder eine individuelle Vereinbarung notwendig ist, hängt von Art und Umfang des Mandates ab und ergibt sich aus dem ersten Beratungsgespräch.

 

Erstberatung

Die gesetzlichen Kosten für ein erstes Beratungsgespräch betragen für Verbraucher 190,00 € zzgl. MwSt. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, (z. B. die Anfertigung eines Schreibens) oder für die Tätigkeit als Mediator betragen die gesetzlichen Kosten für Verbraucher 250,00 € zzgl. MwSt. Sollten Sie uns ein weiterführendes Mandat erteilen, werden diese Beratungsgebühren zu 100 % auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet.

 

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und erteilt diese Kostendeckungszusage, kann die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der Deckungszusage unsere Kosten übernehmen. Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir kostenlos. Sofern die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht in voller Höhe übernimmt, zahlen Sie nur den Differenzbetrag. Auch die Einforderung der Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie, Sie müssen allerdings auch bei Kostenübernahme durch ihre Rechtsschutzversicherung zunächst für unsere Kosten in Vorleistung treten.